Jugendordnung der Turngemeinde Sachsenhausen 1904 e.V.
1. Zusammensetzung der Vereinsjugend
1. Zur Vereinsjugend der Turngemeinde Sachsenhausen 1904 gehören alle jugendlichen Mitglieder im Alter von 10 bis 25 Jahre.
2. Die Vereinsjugend kann Vereinsmitglieder über 25 Jahre in ihre Jugendarbeit einbeziehen.
3. Die Jugend jeder Sportabteilung wählt oder beauftragt einen Jugend-abteilungssprecher, der die Interessen der Abteilungsjugend im
4. Jugendausschuss vertritt.
5. Die Organe der Vereinsjugend sind die
Jugendversammlung und der Jugendausschuss
2. Jugendversammlung
1. Die Jugendversammlung ist das eigenständige Beschluss- und Kontrollorgan der Vereinsjugend. Die Jugendversammlung setzt sich aus den Vereinsjugendlichen im Alter von 12 bis 25 Jahre und den Jugendausschussmitgliedern zusammen.
2. Die Jugendversammlung ist ohne Berücksichtigung der Anzahl der Erschienen beschlussfähig und beschließt mit einfacher Mehrheit.
3. Die Jugendversammlung wird jährlich einberufen. Die Einladung und die Tagesordnung zur Versammlung sind 14 Tage vorher bekannt zu geben.
4. Die erste konstituierende Jugendversammlung wählt einen Versammlungsleiter der die Wahl der Jugendausschussmitglieder durchführt.
5. In der Jugendversammlung werden -jeweils für 2 Jahre - die Jugendausschussmitglieder wie der
- Jugendsprecher, der
- Jugendrechner und der
- Schriftführer
gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.
6. Die Jugendversammlung befindet über die Tätigkeit des Jugendausschusses und beschließt dessen Entlastung. Die Versammlung fasst die Beschlüsse zu den eingereichten Anträgen.
3. Jugendausschuss
1. Der Jugendausschuss regelt eigenständig die Jugendarbeit im Verein und fördert die sportliche, geistige und soziale Entwicklung jugendlicher Vereinsmitglieder im Rahmen der Satzung und der Jugendordnung der Turngemeinde Sachsenhausen 1904.
2. Der Jugendausschuss führt die Beschlüsse der Jugendversammlung aus.
3. Der Jugendausschuss berät und informiert die Organe des Vereins.
4. Dem Jugendausschuss gehören an:
- der Jugendleiter des Vereins,
- der Jugendsprecher,
- der Jugendrechner,
- die Jugendabteilungssprecher und
- der Schriftführer.
in Rücksprache mit dem Ausschuss können die Sprecher der Sportgruppen und Mannschaften, sowie ein Mitglied des Vereinsvorstandes, an Ausschusssitzungen teilnehmen.
5. Der Ausschuss gibt sich seine Geschäftsordnung selbst. In der Geschäftsordnung werden - in Abstimmung mit dem Vereinsvorstand - die Aufgaben und Rechte der Ausschussmitglieder festgelegt.
6. Jugendausschussmitglieder können älter als 25 Jahre sein.
7. Bis zur Einrichtung eines funktionsfähigen Jugendausschusses werden dessen Aufgaben vom Jugendleiter wahrgenommen.
4. Jugendordnung
1. Die Änderung der Jugendordnung benötigt eine Dreiviertelmehrheit der Jugendversammlung und ist vom Vereinsvorstand zu genehmigen.
2. Die Jugendordnung tritt mit der Veröffentlichung auf der Jahreshauptversammlung in Kraft.
Frankfurt, den 9. Dezember 1997
Turngemeinde Sachsenhausen 1904 e.V.
Der Vorstand
Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde stets die maskuline Form der jeweiligen Tätigkeit gewählt.